Über Schlüpferdiebe, Rote Nasen und Inspirations-Ausbeutung | AGW #002

In der zweiten Folge von „All Glitches Welcome“ sprechen wir über Inspiration Exploitation. bommel teilt etwas zum Begriff, Werkstätten für Menschen mit Behinderung und zur Ausgleichsabgabe und kc nimmt euch mit auf eine Reise in Kindheitserinnerungen zu dem Film „Rudolph mit der roten Nase“, der nicht so schön ist, wie er auf den ersten Blick scheint. Hierzu eine Content Warnung für Mobbing!

kc stellt außerdem ihr Projekt barrieren-gutachten.de vor und berichtet von ihren Plänen, die Politik in 2026 etwas mehr unter Druck zu setzen als bisher. bommel berichtet von deren Wochenende außer Haus – inklusive einem Hotel mit einem mindestens spannenden Verständnis von Barrierefreiheit und einem Unterhosendieb.

Wir freuen uns auf eure Rückmeldungen und Gedanken zu diesen Themen!

Quellen

Stella Youngs TED-Talk: https://www.ted.com/talks/stella_young_i_m_not_your_inspiration_thank_you_very_much

Der böse Mobbing-Song über Rudolph: https://www.youtube.com/watch?v=7zOsevScxjM

Caseys Projekt: https://barrieren-gutachten.de/

Inspiration Exploitation in Filmen von Jessica Kellgren-Fozard: https://youtu.be/WxefTlluqMM

Kommentare

2 Kommentare zu „Über Schlüpferdiebe, Rote Nasen und Inspirations-Ausbeutung | AGW #002“

  1. JM

    Hi,

    bin noch nicht ganz durch, aber mit den Themen, zu denen ich jetzt kommentiere.

    Interessante Diskussion am Anfang über das, was ich als „delayed after effect“ kenne. Hab die Folge im Auto gehört, auf dem Weg zum Termin für meine Autismus-Diagnose. Und da hatten wir das Thema dann recht am Anfang beim „Smalltalk“ über „Wie waren die Feiertage?“.

    Zum Thema Ausgleichsabgabe und Einkauf bei Werkstätten: Gilt das eigentlich nur für Werkstätten oder auch für sonstige Zulieferer?

    Kleine Anekdote aus einem Konzern: Konzerne outsourcen ja alles, insofern war es nicht so überraschend, dass ich mal eine Antwort auf ein Ticket vom 2nd-Level-Support für Netzlaufwerke bekommen habe, die von einem Externen kam, dessen Unternehmen im Footer der Mail stand. Aber der Name klang irgendwie „interessant“, also mal schnell gesucht. Stellte sich heraus, das war ein sogenanntes „Inklusionsunternehmen“.

    Es würde mich nicht wundern, wenn das auch auf die Quotenerfüllung angerechnet würde und wir auf diese Weise auch das outsourcen. Behinderte beschäftigen gerne, aber doch nicht als interne Mitarbeiter, sondern als „Partner“. Das passt dann auch wunderbar dazu, dass unser Personalvorstandy mal (IIRC in der Adventszeit) eine Lebenshilfe-Werkstatt besucht hat, wo irgendeine Fertigungstätigkeit für uns gemacht wird, und sich der Chef von Gesamt- und Konzernbetriebsrat nicht zu schade war, sich da auch mit ablichten zu lassen. Obwohl das ja überhaupt nicht in seiner Zuständigkeit liegt. Die beiden waren namentlich genannt, der Lebenshilfe-Chef vielleicht auch, aber definitiv keiner von den „Beschäftigten“ der Werkstatt …

    1. kc

      Hai, danke dir für den tollen Kommentar! 🙂

      Die Ausnahme der Ausgleichsabgabe ist in § 223 SGB IX geregelt, da geht es ausdrücklich und ausschließlich um WfbM. „Inklusionsunternehmen“ sind davon nicht umfasst.

      Inklusionsunternehmen sind in §§ 215 und folgende SGB IX definiert. Die können erhebliche Mittel finanziert aus der Ausgleichsabgabe beziehen.

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